Fahrgäste mit Einschränkungen

Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für schwerbehinderte Menschen bieten wir die unentgeltliche Beförderung an.

Damit Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen und Beiblatt mit Wertmarke.

Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt.

Das persönliche Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.

 

   
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